Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB).
- Die Charter bezieht sich auf das im Zuge der Übernahme und Rückgabe definierte Fahrgebiet. Der Charterer verpflichtet sich, dies nicht zu verlassen und ist sich bewusst, dass außerhalb dieses Gebiets kein Versicherungsschutz besteht. Das Fahrgebiet umfasst den südlichen Geiseltalsee (siehe Karte der Allgemeinverfügung zur Regelung des Gemeingebrauchs auf dem südlichen Geiseltalsee). Der Mindestabstand zum Ufer beträgt 50 Meter und ist überall einzuhalten. Das Befahren einzelner Bojen und Bojenketten ist untersagt.
- Der Charterer ist verpflichtet, das gecharterte Boot bis zum Ende der Charterperiode gereinigt und vor Einbruch der Dunkelheit zum Liegeplatz zu bringen, damit eine umfassende Überprüfung im Hellen anhand einer Checkliste erfolgen kann. Bei nicht gereinigter Rückgabe ist der Vercharterer berechtigt, die Reinigung auf Kosten des Charterers vornehmen zu lassen. Die Reinigungspauschale beträgt bei starker Verschmutzung 50,- €.
- Der Charterer verpflichtet sich, an einer ausführlichen Übergabe mit Einweisung teilzunehmen, bei der alle technischen Funktionen überprüft und das Vorhandensein aller Ausrüstungsgegenstände kontrolliert werden. Ein Protokoll (Checkliste) wird erstellt und vom Charterer unterzeichnet. Mit der Unterzeichnung bestätigt der Charterer die ordnungsgemäße Übergabe des Bootes gemäß dem Protokoll.
- Im Falle grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Schäden (z.B. unsachgemäßer Gebrauch) haftet der Charterer nicht nur für die Bootsschäden, sondern auch für etwaige Folgeschäden wie den Ausfall des Bootes aufgrund von Reparaturen oder Sachverständigen Kosten.
- Sollte das Boot nach Ablauf der Charterperiode aus Gründen, die nicht dem Vercharterer zuzuschreiben sind, zurückgegeben werden, ist der Charterer verpflichtet, den Charterpreis für den verlängerten Zeitraum bis zur Rückgabe zu zahlen. In Schadensfällen werden alle haftungs- und versicherungsrechtlichen Ansprüche vom Vercharter geltend gemacht, und Erträge hieraus werden auf den Charterpreis angerechnet. Verlässt der Charterer das Boot an einem anderen als dem vereinbarten Ort, trägt er alle Kosten für die Rückgabe des Bootes. Der Chartervertrag gilt als grundsätzlich verlängert bis zur Rückgabe des Bootes.
- Der Charterer verpflichtet sich dazu, das gecharterte Boot in Übereinstimmung mit den Prinzipien der guten Seemannschaft zu behandeln. Er haftet für sämtliche Schäden am Boot und der Ausrüstung, einschließlich Folge- und Ausfallschäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig von ihm oder seiner Crew verursacht wurden und nicht von der Versicherung reguliert werden. Der Charterer verpflichtet sich unter anderem dazu, die zulässige Höchstzahl an Personen an Bord nicht zu überschreiten, das Boot nur für Vergnügungsfahrten zu nutzen, keine Veränderungen an Boot oder Ausrüstung vorzunehmen, andere Schiffe nur im Notfall in Schlepp zu nehmen, bei Windstärken von 4 Beaufort oder mehr einen sicheren Hafen aufzusuchen, das Boot weder zu untervermieten noch zu verleihen, bei Beschädigung des Bootes sofort den Vercharterer zu benachrichtigen, keine Tiere an Bord zu halten (außer nach Absprache) und bei der Reinigung des Bootes keine schädlichen Putzmittel zu verwenden.
- Regressansprüche richten sich gegen den Vercharter/Eigner und müssen schriftlich vom Beauftragten bei der Rückgabe des Bootes bestätigt werden. Die Haftung beschränkt sich auf die maximale Höhe der im Vertrag festgelegten Chartergebühr. Reklamationen müssen spätestens 14 Tage nach Rückgabe per Einschreiben eingehen.
- Gutscheine sind ab Ausstellungsdatum 3 Jahre gültig und können nicht in bar ausgezahlt werden. Rückgaben von Gutscheinen sind ausgeschlossen.
- Gerichtsstand ist das Amtsgericht Leipzig.